Wasser- und Zugvogelreservat Pfäffikersee: Eine vertraglich vorgesehene Regelung steht noch aus
Aktueller Stand Ende Mai 2026
In den vergangenen Monaten hat die Jagdgesellschaft Pfäffikon Pfaffberg wiederholt auf offene Fragen im Zusammenhang mit der Zuständigkeit, der Organisation sowie dem Versicherungsschutz bei Einsätzen in eidgenössischen Wasser- und Zugvogelreservaten hingewiesen.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2026 hat das Amt für Landschaft und Natur (ALN) des Kantons Zürich nun bestätigt, dass diese Fragestellungen derzeit vertieft geprüft werden. Gemäss Mitteilung des Amtschefs laufen Abklärungen zum Auftrag der Jagdgesellschaften bei Eingriffen an geschützten Arten, zum Versicherungsschutz sowie zu möglichen strukturellen Anpassungen im Bereich der Wasser- und Zugvogelreservate.
Die Jagdgesellschaft Pfäffikon Pfaffberg begrüsst diese Entwicklungen ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen für alle Beteiligten nachvollziehbar und rechtssicher geregelt werden.
Bis zum Abschluss dieser Arbeiten bleiben einzelne praktische und organisatorische Fragen offen. Die Jagdgesellschaft wird den laufenden Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und über wesentliche Entwicklungen an dieser Stelle informieren.
Ausgangslage
Im Jagdpachtvertrag 2025–2033 wurde festgehalten, dass für diesen Bereich eine gesonderte Regelung durch die Gemeinde zu treffen ist.
Damit wurde verbindlich festgehalten, dass für dieses Gebiet eine eigenständige Regelung entlang der bundesrechtlichen Verordnung zu treffen ist.
Der Kern der Problematik
Die Art der Regelung liegt in der Zuständigkeit von Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Jagdverwaltung.
Was jedoch nicht offenbleiben kann, ist die Regelung selbst.
Ein bundesrechtlich geregeltes Schutzgebiet benötigt eine klare, nachvollziehbare und verbindliche Organisation des Vollzugs.
Dauerhafte Unbestimmtheit schafft Unsicherheit, insbesondere dort, wo Zuständigkeiten und Verantwortung berührt werden.
Genau diese Klärung erwarten wir.
Zeitlicher Ablauf
Unterzeichnung des Jagdpachtvertrags 2025–2033. Im Vertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass für das WZV-Gebiet eine gesonderte Regelung durch die Gemeinde zu treffen ist.
Feststellung
Eine konkrete gesonderte Regelung für das WZV-Gebiet wurde bislang nicht umgesetzt.
Februar 2026
Schriftliche Information an die Gemeinde Pfäffikon durch uns mit dem Hinweis auf die vertraglich vorgesehene Regelung und dem Ersuchen um Klärung.
Aktueller Stand
Die Gemeinde prüft die Angelegenheit. Wir stehen im Dialog mit der Gemeinde.
Unsere Haltung
Gleichzeitig erwarten wir, dass eine im Vertrag ausdrücklich vorgesehene Regelung auch tatsächlich umgesetzt wird.
Ein bundesrechtliches geschütztes Wasser- und Zugvogelreservat darf nicht auf einer offenen Flanke stehen.
Die aktuelle Organisation wirft aus Sicht der Jagdgesellschaft rechtliche und organisatorische Fragen auf, die derzeit durch die zuständigen Stellen überprüft werden. Rechtliche Klarheit ist kein Detail. Sie ist Voraussetzung für sauberen Vollzug.
Transparenz schafft Vertrauen. Sobald eine verbindliche Regelung vorliegt, informieren wir an dieser Stelle.