Wasser- und Zugvogelreservat Pfäffikersee: Eine vertraglich vorgesehene Regelung steht noch aus

Ausgangslage

Ein Teil des Jagdreviers Pfäffikon Pfaffberg liegt im eidgenössisch geregelten Wasser- und Zugvogelreservat Pfäffikersee. Dieses Gebiet untersteht besonderen bundesrechtlichen Vorgaben und ist ein Gebiet mit striktem Jagdverbot.

Im Jagdpachtvertrag 2025–2033 wurde festgehalten, dass für diesen Bereich eine gesonderte Regelung durch die Gemeinde zu treffen ist.

Damit wurde verbindlich festgehalten, dass für dieses Gebiet eine eigenständige Regelung entlang der bundesrechtlichen Verordnung zu treffen ist.
 

Der Kern der Problematik

Die vertraglich vorgesehene gesonderte Regelung wurde bislang nicht umgesetzt.

Die Art der Regelung liegt in der Zuständigkeit von Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Jagdverwaltung.
Was jedoch nicht offenbleiben kann, ist die Regelung selbst.

Ein bundesrechtlich geregeltes Schutzgebiet benötigt eine klare, nachvollziehbare und verbindliche Organisation des Vollzugs.
Dauerhafte Unbestimmtheit schafft Unsicherheit, insbesondere dort, wo Zuständigkeiten und Verantwortung berührt werden.

Genau diese Klärung erwarten wir.
 

Zeitlicher Ablauf

Frühjahr 2025
Unterzeichnung des Jagdpachtvertrags 2025–2033. Im Vertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass für das WZV-Gebiet eine gesonderte Regelung durch die Gemeinde zu treffen ist.

Feststellung
Eine konkrete gesonderte Regelung für das WZV-Gebiet wurde bislang nicht umgesetzt.

Februar 2026
Schriftliche Information an die Gemeinde Pfäffikon durch uns mit dem Hinweis auf die vertraglich vorgesehene Regelung und dem Ersuchen um Klärung.

Aktueller Stand
Die Gemeinde prüft die Angelegenheit. Wir stehen im Dialog mit der Gemeinde.
 

Unsere Haltung

Wir respektieren die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der zuständigen Behörden.

Gleichzeitig erwarten wir, dass eine im Vertrag ausdrücklich vorgesehene Regelung auch tatsächlich umgesetzt wird.

Ein bundesrechtliches geschütztes Wasser- und Zugvogelreservat darf nicht auf einer offenen Flanke stehen.
Die aktuell vorgesehen Delegation der Bewirtschaftung an uns private Jäger ist klar rechtswidrig. Rechtliche Klarheit ist kein Detail. Sie ist Voraussetzung für sauberen Vollzug.

Transparenz schafft Vertrauen. Sobald eine verbindliche Regelung vorliegt, informieren wir an dieser Stelle.
 

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